Was darf ich mit den Klassen D und DE fahren?

Klasse D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

(Mindestalter 24 Jahre, 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung)

 

Klasse DE

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

(Mindestalter 24 Jahre)

 

Klasse D und DE

Mindestalter 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKfQG, oder nach beschleunigter Grundqualifikation nach Ausbildung §4 Abs. 2 BKfQG in Linienverkehr bis 50 km.

Mindestalter 20 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach den Staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem Beruf in dem vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Mindestalter 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung wie im letzten Absatz im Linienverkehr bis 50 km.

Bis zum Erreichen des Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter erreicht hat oder die Ausbildung abgeschlossen ist.

Theorie

6 Doppelstunden Grundstoff und…

Klasse Vorbesitz Doppelstunden Zusatzstoff
D B 18
D C 8
D C1 12
D D1 8

Klasse DE keine theoretische Ausbildung.

 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

Vorbesitz

Fahrpraxis

Erwerb

Grundausbildung

Überland

Autobahn

Dunkelheit

C

C über 2 Jahre*

D

7

8

4

3

C

C bis 2 Jahre*

D

14

16

8

6

B / C1

B / C1 über 2 Jahre*

D

33

12

8

5

B / C1

B / C1 bis 2 Jahre*

D

45

22

14

8

D1

D

 

D

DE**

20

4

5

3

5

1

5

1

*=innerhalb der letzten 5 Jahre        **=entfällt bei Vorbesitz Klasse CE

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie

Klasse D

Fragebogen mit 40 Fragen. Prüfung ist bestanden mit max. 10 Fehlerpunkten.*

Klasse DE

Keine Theorieprüfung.

 

Praxis

Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten für die Klasse D und 70 Minuten für die Klasse DE. Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrollen und Handfertigkeiten (auch am Anhänger) Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

*Werden 2 Fragen der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Lichtbild neueren Datums, biometrisch 35×45 mm
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Bussen (nicht älter als 1 Jahr)
  • Belastungsgutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Wurde die Lkw Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 erteilt, ist das Fahren von Bussen ohne Fahrgäste mit entsprechender zulässiger Gesamtmasse nur zur Überprüfung des technischen Zustands, z. B. durch Werkstattpersonal oder Sachverständige. Überführung zum Prüfort erlaubt. Probefahrten durch Kaufinteressenten erfordern die Fahrerlaubnis der Klasse D / D1!!!

 

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn…

  • durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Bewerber, die 50 Jahre und älter sind müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch / psychologische Untersuchung über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

 

Für Fahrten im gewerblichen Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen benötigen Sie eine weitere Qualifikation (mindestens die beschleunigte Grundqualifikation) und regelmäßige Fortbildungen. Informieren Sie sich in Ihrer Fahrschule.

 

Wer den Führerschein der Klasse D1 oder D vor dem 10.09.2008 bestanden hat, gilt als qualifiziert.