Was darf ich mit den Klassen AM und Mofa fahren?

Klasse AM: Kleinkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge und Fahrräder mit Hilfsmotor

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von max. 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer bbH von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse max. 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

(Mindestalter 16 Jahre)

 

Mofa: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

Einsitzige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von nicht mehr als 25 km/h.

(Mindestalter 15 Jahre)

Klasse AM

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

Mofa

In einem speziellen Mofakurs:

6 Doppelstunden Theorie

90 Minuten Grundausbildung (Praxis)

 

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Welche Prüfungen muss ich ablegen?

Klasse AM

Theorie

Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden.

Praxis

Dauer mindestens 45 Minuten.

Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren Innerorts

 

Mofa

Theorie

Fragebogen mit 20 Fragen – mit 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden.

(keine praktische Prüfung)

 

*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 Punkte falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Klasse AM

  • Lichtbild neueren Datums, biometrisch 35×45 mm
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Kurs über Erste-Hilfe (entfällt bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)

 

Mofa

Für den Antrag einer Mofa Prüfbescheinigung sind lediglich zwei neuere Lichtbilder in der Fahrschule abzugeben.

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Klasse AM

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31. 12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Mofa

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofas auch ohne eine Prüfbescheinigung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.