BKF-Aus- und Weiterbildung

 

BKF-Ausbildung

Beschleunigte Grundqualifikation

Gemäß BKrFQG dürfen seit dem 10.09.2008 Fahrten im gewerblichen Personenverkehr und seit dem 10.09.2009 Fahrten im gewerblichen Güterverkehr nur von Personen durchgeführt werden, welche im Besitz einer Qualifikation sind.

Diese Qualifikation ist zu erreichen in einer von der IHK geprüften Ausbildung von 140 Stunden. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung innerhalb von 6 Wochen an. Selbstverständlich sind die gesetzlich geforderten Fahrten in einem der beantragten Klasse betreffenden Fahrzeuges und die Vorbereitung auf die 90 minütige Prüfung eingeschlossen.

 

BKF-Weiterbildung

 

Nach der BKrFQV muss sich jede/r Kraftfahrer/in im gewerblichen Personenverkehr und Güterverkehr alle 5 Jahre einer Weiterbildung unterziehen. Diese Weiterbildung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, welche auch gesplittet werden können. Zulässig ist dabei eine Aufteilung von 5 mal 7 Stunden in 5 Jahren. Die Weiterbildung ist in 5 selbstständigen Ausbildungseinheiten aufgeteilt.

 

 

 

 

 


Für den Güterverkehr:

  • Eco- Training
  • (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi
  • Ladungssicherung

 

Für den Personenverkehr:

  • Eco- Training
  • Markt und Image
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  • Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Modul 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV (3. Welle):

1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere:

– Drehmomentkurven,

– Leistungskurven,

– spezifische Verbrauchskurven eines Motors,

– optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers und

– optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

 

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

– Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,

– kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,

– bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,

– Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,

– Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,

– Verhalten bei Defekten,

– Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),

– vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),

– Antiblockiersystem (ABS),

– Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und

– andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.

 

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

– Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2,

– Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses,

– geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik,

– konstante Geschwindigkeit,

– ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck und

– Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen.

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV (3. Welle):

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:

– höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,

– Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,

– Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und

– Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

 

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderungsgenehmigungen,

– im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,

– Fahrverbote für bestimmte Straßen,

– Straßenbenutzungsgebühren,

– Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,

– Erstellen von Beförderungsdokumenten,

– Genehmigungen im internationalen Verkehr,

– Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),

– Erstellen des internationalen Frachtbriefs,

– Überschreiten der Grenzen,

– Verkehrskommissionäre und

– besondere Begleitdokumente für die Güter.

 

2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderung bestimmter Personengruppen,

– Sicherheitsausstattung in Bussen,

– Sicherheitsgurte und

– Beladen des Fahrzeugs.

 

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV (3. Welle):

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

– Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,

– kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,

– bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,

– Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,

– Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,

– Verhalten bei Defekten,

– Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),

– vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),

– Antiblockiersystem (ABS),

– Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und

– andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.

 

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

– richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,

– rücksichtsvolles Verkehrsverhalten,

– Positionierung auf der Fahrbahn,

– sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge,

– Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege),

– angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben,

– Umgang mit den Fahrgästen und

– besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder).

 

1.6 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,

– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,

– Nutzung von Automatikgetrieben,

– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,

– Verteilung der Ladung,

– Auswirkungen der Überladung auf die Achse und

– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

 

3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

– Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,

– Verkehrsunfallstatistiken,

– Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und

– menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

 

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

– Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung,

– Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann,

– Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und

– grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

 

3.5 Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere:

– Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage,

– Vermeidung von Nachfolgeunfällen,

– Verständigung der Hilfskräfte,

– Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe,

– Reaktion bei Brand,

– Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses,

– Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste,

– Vorgehen bei Gewalttaten und

– Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

 

Modul 4

Schadensprävention

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV (3. Welle):

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,

– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,

– Nutzung von Automatikgetrieben,

– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,

– Berechnung des Nutzvolumens,

– Verteilung der Ladung,

– Auswirkungen der Überladung auf die Achse,

– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt,

– Arten von Verpackungen und Lastträgern,

– wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist,

– Feststell- und Verzurrtechniken,

– Verwendung der Zurrgurte,

– Überprüfung der Haltevorrichtungen,

– Einsatz des Umschlaggeräts und

– Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

 

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

– richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,

– rücksichtsvolles Verkehrsverhalten,

– Positionierung auf der Fahrbahn,

– sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge,

– Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege),

– angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben,

– Umgang mit den Fahrgästen und

– besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder).

 

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderungsgenehmigungen,

– im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,

– Fahrverbote für bestimmte Straßen,

– Straßenbenutzungsgebühren,

– Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,

– Erstellen von Beförderungsdokumenten,

– Genehmigungen im internationalen Verkehr,

– Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),

– Erstellen des internationalen Frachtbriefs,

– Überschreiten der Grenzen,

– Verkehrskommissionäre und

– besondere Begleitdokumente für die Güter.

 

2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

– Beförderung bestimmter Personengruppen,

– Sicherheitsausstattung in Bussen,

– Sicherheitsgurte und

– Beladen des Fahrzeugs.

 

3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

– Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,

– Verkehrsunfallstatistiken,

– Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und

– menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

 

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:

– allgemeine Informationen,

– Folgen für die Kraftfahrer,

– Vorbeugungsmaßnahmen,

– Checkliste für Überprüfungen und

– Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.

 

3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

– Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen,

– physische Kondition,

– Übungen für den Umgang mit Lasten und

– individueller Schutz.

 

3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

– Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen,

– unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers,

– unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers,

– Wartung des Fahrzeugs,

– Arbeitsorganisation und

– kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

 

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

– Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),

– unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),

– Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten,

– unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und

– Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

 

3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

– Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen),

– unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr,

– Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,

– Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) und

– Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr.

 

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV (3. Welle):

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,

– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,

– Nutzung von Automatikgetrieben,

– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,

– Berechnung des Nutzvolumens,

– Verteilung der Ladung,

– Auswirkungen der Überladung auf die Achse,

– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt,

– Arten von Verpackungen und Lastträgern,

– wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist,

– Feststell- und Verzurrtechniken,

– Verwendung der Zurrgurte,

– Überprüfung der Haltevorrichtungen,

– Einsatz des Umschlaggeräts und

– Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

 

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

– richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,

– rücksichtsvolles Verkehrsverhalten,

– Positionierung auf der Fahrbahn,

– sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge,

– Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege),

– angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben,

– Umgang mit den Fahrgästen und

– besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder).

 

1.6 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

– bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,

– Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,

– Nutzung von Automatikgetrieben,

– Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,

– Verteilung der Ladung,

– Auswirkungen der Überladung auf die Achse und

– Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

 

 

Perfektionstraining / Auffrischungskurs

 

In dem Perfektionstraining bzw. Auffrischungskurs wollen wir allen Inhabern der Fahrerlaubnisklasse 2 oder C/CE die längere Zeit nicht mehr „auf dem Bock“ gesessen haben durch theoretischen Unterricht in verschiedenen Bereichen, praktischen Übungen und je nach bewilligter Länge des Lehrgangs auch durch ein Praktikum in einer Spedition die Möglichkeit geben Ihr Fachwissen und Ihr Können aufzufrischen und Sie wieder auf den neuesten Stand bringen.

 

Fahrerschulung Digitaler Tachograph

 

Seit dem 01.05.2006 wurde durch die VO EG 561/2006 für alle neu zugelassene Fahrzeuge der Digitale Tacho vorgeschrieben. Mit dem digitalen Fahrtschreiber soll u.a. die Manipulation erschwert werden.

Problematisch ist zur Zeit, dass es nach wie vor auch noch den analogen Fahrtschreiber gibt. Hier ergeben sich immer wieder Fragen und Unsicherheiten beim Mischbetrieb beider Tachoarten, oder beim ersten Umgang mit dem neuen Kontrollgerät.

Wir bieten Ihnen und Ihren Fahrern/innen eine Schulung im Umgang mit dem digitalen Tacho. In dieser Schulung erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und eine Einweisung in das digitale Gerät.

Fahrerschulung Sozialvorschriften

 

Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer/innen von Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind in der VO EG 561/2006 geregelt.

In Deutschland werden zudem durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bereits Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen erfasst. Da sich Gesetze und Verordnungen immer wieder auf´s neue ändern bieten wir Ihnen und Ihren Fahrern/innen eine Fahrerschulung im Umgang mit den Lenk- und Ruhezeiten, bzw. einen Auffrischungskurs.