Unsere Seminare finden auf Anfrage statt, da die Seminare eine Mindestteilnahme von sechs Personen voraussetzen.

 

ASF-Aufbau-Seminar für Fahranfänger

 

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (außer M, L, T) wird diese zunächst nur auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Erst nach Ablauf der Probezeit wird die Fahrerlaubnis automatisch unbefristet erteilt. Die Probezeit wird unterbrochen, wenn die Fahrerlaubnis wegen Fahrverbot ruht oder wenn sie entzogen wird. Im Falle der Neuerteilung wird sie im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit weitergeführt. Verkehrsverstöße unter 50 Euro haben selten einen Einfluss auf die Probezeit! Liegt ein Verkehrsverstoß vor, der 50 Euro oder mehr gekostet hat, gibt es immer mindestens einen Punkt in Flensburg. Dann muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen.

Dieses Seminar wird in Gruppen von mindestens sechs und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer plus einer Fahrprobe zwischen der 1 und 2 Sitzung. Für die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle muß man an allen Sitzungen, ohne Verspätungen, teilgenommen haben Fehlt man bei einer Sitzung oder einem Teil der Sitzung wird die Teilnahmebescheinigung versagt und man muss sich in einem anderen Seminar neu anmelden Wieder werden die gesamten Seminargebühren fällig Meldet man sich zu spät oder gar nicht an, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Probezeit verlängert sich nach der ersten Auffälligkeit auf insgesamt vier Jahre. Bei der Straßenverkehrsbehörde kann man Näheres erfragen oder rufen Sie uns einfach an unter 05681 – 29 49.

Einweisungsseminar für Begleitpersonen

 

Mit diesem Seminar möchten wir alle zukünftigen Begleitpersonen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereiten. Nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung der 17-jährigen Autofahrer/in sollen diese von Ihrer langjährigen Erfahrung weiterlernen und profitieren.

Wir wollen in diesem Seminar alle Ihre Fragen beantworten wie z.B. wo soll der Begleiter sitzen, was darf ein Begleiter?

Sie sollen ferner über alle Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, damit diese entscheidende Phase des jungen Autofahrers zum vollen Erfolg wird.

 

Gabelstaplerkurs und Gabelstaplerweiterbildung

 

Für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit bei uns den Gabelstaplerschein zu erwerben, sowie den vorhandenen Staplerschein gem. BGG 925 zu verlängern.

 

 

 

 

 

Voraussetzungen:

  • Mind. 18 Jahre
  • Gutes Hör- und Sehvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

 

Ablauf:

  • 1 theoretischer Block von 12 Stunden nach BGG 925, u.a. mit den Themen Standsicherheit, Hebelgesetz, Wirkung von Kräften mit anschließender theoretischer Prüfung
  • 1 praktischer Block von 10 Stunden mit verschiedenen Fahr- und Stapelübungen, auch mit anschließender praktischen Prüfung.

Seminar für Ladungssicherung

 

Statistiken belegen immer wieder auf´s neue, das mangelnde Ladungssicherung Ursache für folgenschwere Unfälle ist. Dies aber nicht immer nur im gewerblichen Güterverkehr, sondern auch beim Privatmann/frau.

Nach §22 StVO ist jeder verpflichtet Ladung gegen verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm zu sichern, wobei die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden sind.

Dieses Seminar soll allen Fahrern im gewerblichen Güterverkehr, wie auch allen Privatpersonen diese Regeln und Möglichkeiten Ladung zu sichern näher bringen bzw. das vorhandene Wissen aufzufrischen.