Anmeldung

Führerschein – Bewerber können sich am einfachsten an den entsprechenden Tagen direkt in einer unserer Fahrschulen zu den Unterrichtszeiten anmelden.
Dort erfahren Sie auch die aktuellen Ausbildungspreise. Folgende Dinge benötigen Sie für Ihre Anmeldung:

 

  • Ein Passfoto
  • Eine Bescheinigung über einen für die entsprechende Klasse durchgeführten Sehtest (dieser darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Eine Bescheinigung über Erste-Hilfe
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Bewerber benötigen darüberhinaus einen Registrierschein
  • Bewerber der Klassen C/CE und D/DE benötigen ein zusätzliches ärztliches sowie ein zusätzliches augenärtzliches Gutachten.

Stufenführerschein für Krafträder

Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) beschränkt.

 
 
Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Direkteinstieg

Für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht ab 1. Januar 1999 die Möglichkeit des „Direkteinstiegs“ in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.
Wer die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn er zusätzliche eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolviert.