Was darf ich mit den Klassen A, A2 und A1 fahren?

Klasse A: schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzungen

(Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren 20 Jahre)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) ohne Leistungsbegrenzungen

(Mindestalter 21 Jahre)

 

Klasse A2: mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

(Mindestalter 18 Jahre)

 

Klasse A1: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von max. 15 kW.

(Mindestalter 16 Jahre)

Theorie

Ersterwerb: Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Zusätzliche besondere Ausbildungsfahrten:

Ersterwerb: Vorbesitz Klasse A1 (alt: 1b):
5 Fahrstunden Überland 3 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn 2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunde bei Dunkelheit 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

bei einer Aufstiegsprüfung:

Bei einer Aufstiegsprüfung wird keine theoretische und praktische Ausbildung verlangt, es ist jedoch ratsam sich mit einigen Fahrstunden auf die praktische Prüfung vorzubereiten!!!!

 

eigenes Kraftrad:

Die Ausbildung und auch die Prüfung kann in allen Klassen auf dem eigenen Kraftrad absolviert werden, wenn das Fahrzeug den Anforderungen an ein Prüfungsfahrzeug gerecht wird. Näheres erfragen Sie bitte in der Fahrschule.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Welche Prüfungen muss ich ablegen?

Theorie

bei Ersterwerb bei Erweiterung
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden. Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden.

 

bei einer Aufstiegsprüfung:

Bei einer Aufstiegsprüfung muss keine theoretische Prüfung abgelegt werden!!!!

Dauer der Aufstiegsprüfung mindestens 40 Minuten.

Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren Innerorts, Außerorts auch Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

 

Praxis

Dauer mindestens 60 Minuten (bei Klasse A1 mindestens 45 Minuten).

Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Grundfahraufgaben, Fahren Innerorts, Außerorts auch Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

 

*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 Punkte falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Lichtbild neueren Datums, biometrisch 35×45 mm
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Erste-Hilfe (entfällt bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Klasse A

Wer den „alten“ Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

 

Klasse A1

Wenn der „alte“ Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, wird bei Umtausch die Klasse A1 mit erteilt. Eine Aufstiegsprüfung in die Klasse A2 ist möglich.

 

Aufstiegsmöglichkeiten A1 -> A2 -> A

Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, kann nach 2 Jahren eine praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) zur Klasse A2 ablegen ohne theoretische Ausbildung und Prüfung.

Nach 2 Jahren Klasse A2 ist der gleiche Aufstieg in die leistungsoffene Klasse A möglich.

Wer direkt in die Klassen A2 oder A einsteigt, muss eine Ausbildung im Sinne des Ersterwerbs absolvieren.

Wer in die Klasse A nach Vorbesitz der Klasse A1 einsteigt, muss eine Ausbildung im Sinne der Erweiterung absolvieren.