Was darf ich mit den Klassen B, B(96), B(196) und BE fahren?

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.

 

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet. Es ist eine Aufwertung der Klasse B und daher KEINE Erteilung der Klasse A1! Dies bedeutet, dass ein späterer Stufenaufstieg in die Klasse A2 NICHT möglich ist. Dafür muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.

Außerdem gilt diese Eintragung nur national, es darf damit also ausschließlich in Deutschland gefahren werden, NICHT in der EU!

 

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg.

Theorie

Klasse B

bei Ersterwerb bei Erweiterung
12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Klasse BE

Keine theoretische Ausbildung.

Klasse B(196)

Voraussetzung: Mindestalter: 25 Jahre; Führerschein der Klasse B muss mindestens 5 Jahre in Besitz sein!

4 Doppelstunden klassenspezifischer Motorradunterricht (á 90 Min.)

 

Praxis

Klassen B und BE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

… zusätzlich die besonderen Ausbildungsfahrten:

  Klasse B Klasse BE
Überlandfahrten 5 3
Autobahnfahrten 4 1
Nachtfahrten 3 1

Klasse B(196)

5 Doppelstunden praktische Übungen (á 90 Min.). Bei dieser Fahrerschulung müssen bestimmte Inhalte erlernt und beherrscht werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Klasse B

Theorie

bei Ersterwerb bei Erweiterung
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden. Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkte ist die Prüfung noch bestanden.

 

Klasse BE

keine theoretische Prüfung.

 

Klasse B(196)

Die Eintragung ist eine reine Schulungsmaßnahme, daher wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert!

 

Klassen B und BE

Praxis

Dauer je Klasse mindestens 45 Minuten. Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrollen, Fahren innerorts, außerorts auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Grundfahraufgaben. Zusätzlich bei Klasse BE Verbinden und Trennen der Kombination, Ladungssicherung.

 

Außerdem ist zu beachten:

Klasse BE

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

 

*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, biometrisch, 35×45 mm
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Kurs über Erste-Hilfe
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • für den Antrag BF 17 benötigen Sie für JEDE Begleitperson einen separaten Antrag (erhältlich bei den entsprechenden Führerscheinstellen)

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren gilt für die Klassen B / B(96) / BE. Beim begleiteten Fahren erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, diese ist beim Fahren immer mitzuführen. Ferner muss auch immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Person mit im Fahrzeug sitzen.

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • mindestens 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Antragstellung)

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der „Schlüsselzahl 96“ erteilt werden.

Die „Schlüsselzahl 96“ darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Falle darf die „Schlüsselzahl 96“ frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zugeteilt werden.

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der „Schlüsselzahl 96“ ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a der FeV.

Es ist keine theoretische und praktische Prüfung abzulegen!!

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Fahrerschulung „B196“ können Sie bei uns in der Fahrschule durchführen, sofern Sie mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind. Der Preis für die komplette Mindestausbildung beträgt 699 € inkl. MwSt. Sind weitere Fahrstunden erforderlich oder gewünscht können diese zum normalen Fahrstundenpreis hinzugebucht werden.

Ist die Fahrerschulung erfolgreich beendet, bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Eintragung der Schlüsselzahl 196 auf der Führerscheinstelle beantragen können. Erforderlich dafür sind weiterhin ein biometrisches Lichtbild, der Personalausweis und der gültige Führerschein. Es wird eine Gebühr in Höhe von 50,90 € erhoben, darin sind die Eintragung der SZ 196, der neue Führerschein und eine vorläufige Fahrberechtigung enthalten.

 

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.