Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
(Mindestalter 21 Jahre)
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
(Mindestalter 21 Jahre)
Mindestalter 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in welchem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Ausbildung abgeschlossen, oder das Mindestalter erreicht hat.
Klasse C |
Klasse CE |
6 Doppelstunden Grundstoff | 6 Doppelstunden Grundstoff |
10 Doppelstunden Zusatzstoff | 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
4 Doppelsunden Zusatzstoff bei Vorbesitz C1 |
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Zusätzlich besondere Ausbildungsfahrten:
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE | ||||||
B auf C | C1 auf C | C auf CE | Solo | Zug | Gesamt | |
Überland | 5 | 3 | 5 | 3 | 5 | 8 |
Autobahn | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Dunkelheit | 3 | 1 | 3 | 0 | 3 | 3 |
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden.
Dauer je Klasse mindestens 75 Minuten.
Prüfungsinhalte:
Sicherheits- / Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten, Grundfahraufgaben, Sie fahren Innerorts, außerorts, auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Bei CE Trennen oder Verbinden der Kombination, Ladungssicherung.
*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 Punkte falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben. Die Klassen C / CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt und müssen danach verlängert werden. Wenn Sie den „alten“ Führerschein der Klasse 2 haben, dürfen Sie nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C / CE fahren. Mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Allerdings werden die Klassen C / CE dann auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.
Für Fahrten im gewerblichen Güterverkehr benötigen Sie eine weitere Qualifikation (mindestens die beschleunigte Grundqualifikation) und regelmäßige Fortbildungen. Informieren Sie sich in Ihrer Fahrschule.
Wer den Führerschein der Klasse C vor dem 10.09.2009 erteilt bekommen hat, gilt als qualifiziert.
Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung bestanden haben.