Was darf ich mit den Klassen D1 und D1E fahren?

Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.

Die Länge des Fahrzeugs darf 8 m nicht übersteigen. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

(Mindestalter 21 Jahre)

 

Klasse D1E

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

(Mindestalter 21 Jahre)

 

Klasse D1 und D1E

Mindestalter 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Bis zum Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Ausbildung abgeschlossen, oder das Mindestalter erreicht hat.

Theorie

6 Doppelstunden Grundstoff und…

Klasse Vorbesitz Doppelstunden Zusatzstoff
D1 B 10
D1 C1 4
D1 C 4

Klasse D1E keine theoretische Ausbildung.

 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

Vorbesitz

Fahrpraxis

Erwerb

Grundausbildung

Überland

Autobahn

Dunkelheit

C

C über 2 Jahre*

D1

6

4

2

2

C

C bis 2 Jahre*

D1

8

8

4

4

B / C1

B / C1 über 2 Jahre*

D1

16

8

4

4

B / C1

B / C1 bis 2 Jahre*

D1

41

19

12

7

D1

 

D1E

4

3

1

1

*innerhalb der letzten 5 Jahre

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Welche Prüfung muss ich ablegen?

Theorie

Klasse D1

Fragebogen mit 35 Fragen. Prüfung ist bestanden mit max. 10 Fehlerpunkten.*

Klasse D1E

Keine Theorieprüfung.

 

Praxis

Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten für die Klasse D1 und 70 Minuten für die Klasse D1E. Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrollen und Handfertigkeiten (auch am Anhänger) Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße.

 

*Werden 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Lichtbild neueren Datums, biometrisch, 35×45 mm
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Bussen (nicht älter als 1 Jahr)
  • Belastungsgutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich,

wenn…

  • durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt
  • Bewerber, die 50 Jahre und älter sind müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch / psychologische Untersuchung über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.

 

Für Fahrten im gewerblichen Personenverkehr mit mehr als 8 Fahrgastplätzen benötigen Sie eine weitere Qualifikation (mindestens die beschleunigte Grundqualifikation) und regelmäßige Fortbildungen. Informieren Sie sich in Ihrer Fahrschule.

 

Wer den Führerschein der Klasse D1 oder D vor dem 10.09.2008 bestanden hat, gilt als qualifiziert.