Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern von max. 750 kg.
(Mindestalter 16 Jahre)
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
(Mindestalter 16 Jahre)
Ersterwerb | Erweiterung |
12 Doppelstunden Grundstoff | 6 Doppelstunden Grundstoff |
2 Doppelstunden Zusatzstoff | 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Keine praktische Ausbildung erforderlich.
Ersterwerb | Erweiterung |
12 Doppelstunden Grundstoff | 6 Doppelstunden Grundstoff |
6 Doppelstunden Zusatzstoff | 6 Doppelstunden Zusatzstoff |
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
bei Ersterwerb | bei Erweiterung |
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden | Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden |
Keine praktische Prüfung erforderlich.
bei Ersterwerb | bei Erweiterung |
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden | Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden |
Dauer mindestens 60 Minuten. Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften.
*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 Punkte falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse L und T fallen: