Was darf ich mit den Klassen L und T fahren?

Klasse L

Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern von max. 750 kg.

(Mindestalter 16 Jahre)

 

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

(Mindestalter 16 Jahre)

Klasse L

Theorie

Ersterwerb Erweiterung
12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Keine praktische Ausbildung erforderlich.

 

Klasse T

Theorie

Ersterwerb Erweiterung
12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Welche Prüfungen muss ich ablegen?

Klasse L

Theorie

bei Ersterwerb bei Erweiterung
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden

 

Keine praktische Prüfung erforderlich.

 

Klasse T

Theorie

bei Ersterwerb bei Erweiterung
Fragebogen mit 30 Fragen – mit 10 Fehlerpunkten* ist die Prüfung noch bestanden Fragebogen mit 20 Fragen – mit 6 Fehlerpunkten ist die Prüfung noch bestanden

Praxis

Dauer mindestens 60 Minuten. Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften.

 

*Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 Punkte falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Lichtbild neueren Datums ohne Kopfbedeckung, biometrisch 34×45 mm
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über Erste-Hilfe (entfällt bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)

Unterlagen, die dem Fahrerlaubnisantrag beizufügen sind

Wissenswertes

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben, und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T mit erteilt.

 

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse L und T fallen:

  1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofpflege,
  3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und
  7. Winterdienst